Was beinhaltet Ambulant Betreutes Wohnen genau?

Wir begleiten von Anfang an

Unsere Leistungen als Betreuerinnen und Betreuer im Sinne des Ambulant Betreuten Wohnen werden in unterschiedlichen Lebenssituationen in Anspruch genommen. Jeder unserer Klienten hat einen individuellen Bedarf an Betreuung – sei es durch psychische Krankheit oder durch eine Behinderung.

Unsere uns anvertrauten Personen werden von einem freundlichen und qualifizierten Team betreut. Grundlage ist die Absprache mit dem zu betreuenden Menschen, dessen Angehörige und den zuständigen Ärzten.

Team

Psychiatrische Pflege

Zusammen mit Ihnen

Individuelle Beratung

Zu Beginn führen wir ein Gespräch mit den Betroffenen, Angehörigen und Ärzten. Gemeinsam besprechen wir, wie die optimale Wiedereingliederung sein soll und wo wir unterstützen können. So machen wir uns ein umfangreiches Bild vom Betreuungsbedarf und erstellen auf dieser Grundlage einen individuellen Plan.

Unsere Klienten müssen mindestens 21 Jahre alt sein und können die Betreuung beantragen

  • nach Klinikaufenthalt,
  • nach stationärer psychiatrischer Behandlung,
  • aufgrund von Suchterkrankung
  • geistiger Behinderung.

Ein eigener Mietvertrag oder eigene Wohnung im Kreis Minden-Lübbecke ist für eine Beantragung Voraussetzung. Sonderfall tritt ein wenn die zu betreuenden Personen bei Menschen bei den Eltern wohnen. Doch auch hier gibt es Möglichkeiten des Ambulant Betreuten Wohnen.

Wer trägt die Kosten?

Finanzielle Unterstützung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) kommt für die anfallenden Kosten des Ambulant Betreuten Wohnen auf. Voraussetzung für die Antragsgenehmigung – nebst Behinderung und Hilfebedarf – ist der wirtschaftliche Hilfebedarf. Der LWL ist der überörtliche Sozialhilfeträger und für die Leistungen nach der Eingliederungshilfe zuständig, unter die das Ambulant Betreute Wohnen fällt. Für alle unsere Betreuungsformen ist grundsätzlich ein Sozialhilfeantrag erforderlich. Haben Antragsteller ein hohes Einkommen oder Vermögen, welche eine festgesetzte sozialhilferechtliche Grenzen übersteigen, dann ist eine Eigenbeteiligung möglich oder die Kosten sind komplett vom Antragsteller zu tragen.

Voraussetzung für einen Antrag zur Kostenübernahme ist die fachärztliche Stellungnahme der psychosozialen Beeinträchtigung des Patienten.

Unsere begleitenden Maßnahmen

Ambulant Betreutes Wohnen

Unsere Aufgaben bestehen darin, Menschen mit psychisch bedingten Einschränkungen in ihrer Lebensweise zu begleiten und unterstützen. Die Förderung von persönlichen Fähigkeiten steht dabei im Vordergrund und Krisensituationen zu bewältigen. Ziele werden dabei schrittweise gemeinsam bearbeitet

Unterstützung im häuslichen Umfeld

  • Möglichkeiten erarbeiten zur alltäglichen Haushaltsführung
  • Themen rund um die Wohnung
  • Finanzielle Themen
  • Strukturierung alltäglicher Aufgaben
  • Begleiten im Bewerkstelligen des eigenen Lebensunterhalts
  • Gemeinsame Konfliktlösungen erarbeiten

Unterstützung im sozialen Umfeld

  • Hilfe bei Anträgen und Behördengängen
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Aufbau sozialer Kontakte
  • Förderung von Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten
  • Unterstützung bei Umsetzung beruflicher Perspektiven
  • Schrittweise gemeinsame Zielsetzung
  • Begleitung bei Krisen und Konflikten
  • Herstellen von notwendigen weiteren Anlaufstellen (Beratung, Anwalt, fachliche Dienstleister,..)

Bezugspflege im häuslichen Umfeld

Psychiatrische Pflege

Psychiatrische Pflege wird von einem Facharzt für Psychiatrie/Neurologie oder durch einen Hausarzt verordnet. Die Kosten der verschriebenen Pflege im häuslichen Umfeld übernehmen die Krankenkassen. Die Dauer der psychiatrischen Pflege ist längstens vier Monate.

  • Verschreibung von psychiatrischer Pflege nur bei bestimmten Diagnosen
  • Einbindung von Betreuern, behandelnden Ärzten und Angehörigen
  • Motivation und Anleitung zur täglichen Medikamenteneinnahme
  • Unterstützung bei Haushaltsführung
  • Angstbewältigungstraining
  • Gruppenarbeit

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